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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung und Bewerbung

1.1    Anmeldungen für kostenpflichtige Veranstaltungen: Für kostenpflichtige ASPR Veranstaltungen kann man sich persönlich, per E-Mail, Fax oder über die Website (www.aspr.ac.at) anmelden. Die Anmeldung ist in jedem Fall ein verbindlicher Vertragsabschluss und verpflichtet die buchende Person (im Folgenden kurz „Teilnehmer*innen“) zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrags.

1.2    Anmeldung für kostenfreie Veranstaltungen: Für kostenfreie ASPR Veranstaltungen kann man sich persönlich, per E-Mail, Fax oder über die Website (www.aspr.ac.at) anmelden. Die Anmeldung ist in jedem Fall ein verbindlicher Vertragsabschluss und die Teilnehmer*innen akzeptieren damit diese AGBs, wobei alle finanztechnischen Aspekte dieser AGBs nicht relevant sind.

1.3    Bewerbungen für ASPR Trainingskurse: Für ASPR Trainingskurse kann man sich persönlich, per E-Mail, Fax oder über die Website (www.aspr.ac.at) bewerben. Die Bewerbung ist bereits in jedem Fall ein verbindlicher Vertragsabschluss und die Bewerber*innen akzeptieren damit diese AGBs, wobei alle finanztechnischen Aspekte dieser AGBs nicht relevant sind. Bewerber*innen, die für eine Teilnahme ausgewählt werden und diese schriftlich bestätigen, fallen ab diesem Zeitpunkt unter die Kategorie „Teilnehmer*innen“.

1.4    Berechtigt zur Anmeldung und Bewerbung sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht volljährig sind, bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen.

1.5    Für eine Anmeldung, bzw. Bewerbung sind die korrekte Angabe von Vor- und Zunamen, und je nach Veranstaltungs- bzw. Trainingskurstyp zusätzliche Informationen nötig. Für eine Anmeldung, bzw. Bewerbung über die Website ist darüber hinaus eine E-Mail-Adresse erforderlich. Allfällige Änderungen dieser Daten sind umgehend schriftlich an das ASPR zu melden.

1.6    Anmeldungen, bzw. Bewerbungen können bis zu den jeweils angegeben Fristen vorgenommen werden. 

1.7    Solange Zahlungsrückstände gegenüber des ASPR bestehen, ist eine Anmeldung, bzw. Bewerbung nicht möglich. Das ASPR behält sich vor, Anmeldungen, bzw. Bewerbungen auch wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen.

1.8    Die gewünschte Inanspruchnahme von Ermäßigungen und/oder Förderungen ist unmittelbar bei der Anmeldung, bzw. Bewerbung anzugeben. Informationen zu Ermäßigungen und Förderungen sind den aktuellen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen zu entnehmen.

1.9    Einzelne Veranstaltungen und Trainingskurse sehen bestimmte, in den aktuellen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen ausgewiesene Teilnahmevoraussetzungen hinsichtlich Qualifikationen vor. Mit Durchführung einer Anmeldung, bzw. Bewerbung erklären die Bewerber*innen, bzw. Teilnehmer*innen, dass sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Das ASPR behält sich vor, Teilnehmer*innen von Kursen und Veranstaltungen auszuschließen, welche die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen. 

1.10    Können Teilnehmer*innen, aus welchen Gründen auch immer, nicht wie geplant an einer ASPR Veranstaltung, bzw. einem Trainingskurs teilnehmen, berechtigt dies nicht automatisch zur Teilnahme an einer anderen ASPR Veranstaltung, bzw. an einem anderen Trainingskurs. 


2. Teilnahmegebühren

2.1    Die Gebühren von Veranstaltungen und Trainingskursen (im Folgenden kurz „Teilnahmegebühren“) werden in den aktuellen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen ausgewiesen. Festgehalten wird, dass das ASPR keine Haftung für die Richtigkeit der darin ausgewiesenen Teilnahmegebühren übernimmt und diese im Einzelfall auch abweichen können.

2.2    Sofern nicht anders angegeben, muss die Entrichtung der Veranstaltungs- und Trainingskursgebühren per Banküberweisung vorgenommen werden. Der Zahlungseingang der Teilnahmegebühr beim ASPR hat spätestens bis zu dem Zeitpunkt, der in den aktuellen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen ausgewiesenen Frist zu erfolgen. 

2.3    Veranstaltungen und Trainingskurse sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, außerdem ist das ASPR als gemeinnütziger Verein nicht umsatzsteuerpflichtig, daher wird diese auf Rechnungen nicht ausgewiesen.

2.4    Der Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr ist den Mitarbeiter*innen des ASPR auf Verlangen vorzuweisen.

2.5    Wurde eine Teilzahlung der Kursgebühren vereinbart, ist bei Zahlungsverzug der Gesamtbetrag sofort fällig.

2.6    Bei Zahlungsrückständen erfolgt eine zweimalige Mahnung und Aufforderung zur Zahlung der Rückstände durch das ASPR. Für jede Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 7,– in Rechnung gestellt. Werden offene Zahlungsrückstände nicht innerhalb der in der zweiten Mahnung festgelegten Frist beglichen, wird die Forderung zur Betreibung durch ein Inkassobüro weitergeleitet. Die damit in Zusammenhang entstehenden Kosten sind zur Gänze von den Teilnehmer*innen zu tragen.


3. Allgemeine Veranstaltungs- und Trainingskursbedingungen 

3.1    Die Teilnahme an ASPR Veranstaltungen und Trainingskursen ist eine persönliche. Die Teilnahme kann ohne Zustimmung des ASPR nicht an Dritte übertragen werden.

3.2    Das ASPR behält sich das Recht vor, Programmänderungen auch kurzfristig vorzunehmen. Durch eine Programmänderung entsteht seitens der Teilnehmer*innen nicht das Recht, Gebühren oder Teile der Gebühren zurückzufordern. 

3.3    Entfallen Veranstaltungs-, bzw. Trainingskurseinheiten wird das ASPR sich bemühen, ein Alternativprogramm anzubieten. Dadurch entsteht aber seitens der Teilnehmer*innen nicht das Recht, Gebühren oder Teile der Gebühren zurückzufordern. 

3.4    Das ASPR behält sich vor, Veranstaltungen bzw. Trainingskurse, bei welchen die Mindestanzahl an Kursteilnehmer*innen nicht erreicht wird, abzusagen. 

3.5    Wird eine Veranstaltung, bzw. ein Trainingskurs vom ASPR abgesagt, wird die Gebühr in voller Höhe an die Teilnehmer*innen zurückerstattet. Die Rückerstattung der Gebühren erfolgt durch Überweisung auf ein von den Teilnehmer*innen bekannt zu gebendes Konto. 

3.6    Lehrbücher, Skripten und sonstige Kursmaterialien sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in der Kursgebühr enthalten und müssen von den jeweiligen Teilnehmer*innen gesondert erworben werden.

3.7    Berechtigt die Teilnahme an einer ASPR Veranstaltung, bzw. eines Trainingskurses zum Erwerb eines Zertifikats, muss dafür an mindestens 80% der Veranstaltungs- bzw. Trainingseinheiten teilgenommen werden. Das ASPR behält sich das Recht vor, auch auf Grund von persönlichen schweren Fehlverhalten ein Zertifikat zu verweigern.

3.8    Das ASPR möchte es ermöglichen, dass Teilnehmer*innen in einer möglichst diskriminierungsfreien Atmosphäre dazulernen und in ihrer Entwicklung unterstützt werden können. Das ASPR tritt daher entschieden gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe/Ethnizität, Klasse/Einkommensgruppe, (Dis)Ability und anderen sozialen Kategorien an. Jede Form von grenzüberschreitendem Verhalten und Gewalt, sei sie verbal, physisch oder psychisch wird in keinem Fall toleriert. Das ASPR behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen, die sich nicht an diese Vereinbarungen halten, von Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen auszuschließen, bzw. ein Abschlusszertifikat zu verweigern.


4. Spezifische Veranstaltungs- und Trainingskursbedingungen für digitale Angebote

4.1    Das ASPR stellt Teilnehmer*innen eines digitalen Angebots je nach Art des Angebots Benutzer*innen-daten für den Zugang zu den digitalen Angeboten zur Verfügung. Dabei kann es sich beispielsweise um die Einrichtung eines Benutzer*innen-Kontos für die Nutzung von einer webbasierenden Lernplattform handeln (im Folgenden kurz „Benutzer*innen-Konto“).

4.2    Teilnehmer*innen eines digitalen Angebotes sind für die Bereitstellung eines Internetzugangs, welcher jedenfalls erforderlich ist, und sonstiger notwendiger technischer Einrichtungen und Software selbst und auf eigene Kosten und Risiko verantwortlich. Festgehalten wird, dass im Fall der Verwendung von Software oder webbasierenden Lernplattformen alleine der/die Teilnehmer*in für die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen, insbesondere der Sicherstellung von Systemanforderungen des Computers, verantwortlich ist.

4.3    Das ASPR betreibt webbasierende Lernplattformen zur Nutzung von digitalen Kursinhalten nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten, übernimmt aber keine Garantie für die Verfügbarkeit und den unterbrechungsfreien Betrieb dieser Lernplattformen sowie der angebotenen Inhalte. Infolge von Wartungsarbeiten, Einstellen von neuen Inhalten oder aus sonstigen Gründen kann es zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Onlineangebote kommen.

4.4    Obwohl die Sicherheit von Benutzer*innen-Konten höchste Priorität hat, kann das ASPR nicht garantieren, dass Benutzer*innen-Konten und die dazugehörigen, selbst veröffentlichten Informationen permanent geschützt sind und unberechtigte Dritte nicht in der Lage sind, die gesetzten Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen. Insbesondere bei der Verwendung von webbasierenden Lernplattformen von Drittanbietern kann das ASPR nur eingeschränkt Einfluss auf die Sicherheit der Daten von Benutzer*innen-Konten nehmen und liegt diese oft im ausschließlichen Einflussbereich des jeweiligen Drittanbieters.

4.5    Teilnehmer*innen verpflichten sich zum eigenen Schutz und zur Verhinderung von Schäden durch Viren oder Malware (schädliche Software) für eine angemessene Schutzvorkehrung zu sorgen. Zugangsdaten zu Benutzer*innen-Konten dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.


5. Widerrufsrecht und Stornierung

5.1    Teilnehmer*innen haben das Recht, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Teilnehmer*innen das ASPR schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. 

5.2    Alle Zahlungen, die das ASPR erhalten hat, werden unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim ASPR eingegangen ist, zurückgezahlt. Die Rückerstattung der Gebühren erfolgt durch Überweisung auf ein von den Teilnehmer*innen bekannt zu gebendes Konto, wobei die Bankspesen für die Rückerstattung zur Gänze von den Teilnehmer*innen getragen werden müssen.

5.3    Kostenfreie ASPR Veranstaltungen können jederzeit ohne weitere Folgen storniert werden. Die Stornierung einer Teilnahme kann nur schriftlich per Brief, Fax, oder E-Mail erfolgen. Auch ein Nichterscheinen hat keine weiteren Folgen.

5.4    Bei Stornierung von kostenpflichtigen ASPR Veranstaltungen behält sich das ASPR das Recht vor, eine administrative Bearbeitungsgebühr von 10% des Gesamtbeitrages der Veranstaltung, bzw. des Trainingskurses einzubehalten. 

5.5    Für Probleme, welche sich im Einflussbereich der Teilnehmer*innen befinden, wie insbesondere gesundheitliche Probleme oder technische Probleme, welche eine Teilnahme an einer Veranstaltung, bzw. einem Trainingskurs unmöglich machen, sind Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. 

5.6    Im Falle von „höherer Gewalt“ (inklusive Nichterhalten einer Einreisegenehmigung in das Land, in dem die Veranstaltung, bzw. der Trainingskurs stattfindet) wird keine administrative Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf ein von den Kursteilnehmer*innen bekannt zu gebendes Konto überweisen, wobei die Bankspesen für die Rückerstattung zur Gänze von den Teilnehmer*innen getragen werden müssen.

5.7    Falls es im Rahmen von digitalen Angeboten zu technischen Problemen im Einflussbereich des ASPR kommt und eine oder mehrere Einheiten dadurch nicht abgehalten werden können, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Dies berechtigt daher nicht, Teilnahmegebühren, bzw. Teile der Teilnahmegebühren, zurückzufordern.

5.8    Die unter Punkt 5.4 ausgewiesene administrative Bearbeitungsgebühr wird auch dann zur Zahlung fällig, wenn die Teilnahmegebühren noch nicht oder nur teilweise bezahlt wurden.

5.9    Wurden die Teilnahmegebühren bereits von den Teilnehmer*innen bezahlt, wird das ASPR die administrativen Bearbeitungsgebühren von den Teilnahmegebühren einbehalten und die Differenz auf ein von den Kursteilnehmer*innen bekannt zu gebendes Konto überweisen, wobei die Bankspesen für die Rückerstattung zur Gänze von den Teilnehmer*innen getragen werden müssen.

5.10    Bei Änderung des Veranstaltungsortes ist ein außerordentlicher Rücktritt nur möglich, wenn das Erscheinen am Veranstaltungsort aufgrund der Anreisezeiten nicht zumutbar ist.

5.11    Bei Änderung der Veranstaltungs-, bzw. Trainingskursprogramms besteht kein außerordentliches Rücktrittsrecht der Teilnehmer*innen. 


6. Haftung

6.1    Sämtliche vom ASPR in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das ASPR übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen, soweit dem ASPR nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

6.2    Für Schäden an Hardware, Software oder für Schäden, welche Teilnehmer*innen sonst durch die Nutzung von digitalen Angeboten entstehen, übernimmt das ASPR keine Haftung. 

6.3    Das ASPR, deren Angestellte, Auftragnehmer*innen oder sonstige Erfüllungsgehilf*innen übernehmen in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer*innen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit haben die Geschädigten zu beweisen. Soweit die Haftung des ASPR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Angestellten.

6.4    Das ASPR übernimmt keine Haftung hinsichtlich eines bestimmten persönlichen Lernerfolgs und kann nicht für einen bestimmten individuellen Erfolg seiner Veranstaltungen und Trainingskurse haftbar gemacht werden.

6.5    Haftungsausschluss: Das ASPR kann nicht überprüfen, ob Teilnehmer*innen medizinisch geeignet sind, an ASPR Veranstaltungen und Trainingskurse teilzunehmen oder nicht. Für diese Eignung sind alle Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.


7. Schadenersatz

7.1    Das Inventar, die Räumlichkeiten, Medien und Geräte des ASPR sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Allfällige Schäden sind umgehend zu melden.

7.2    Die Teilnehmer*innen haften für Schäden, welche sie verursacht haben und sind daher zu entsprechendem Ersatz verpflichtet.


8. Datenschutz

8.1    Jede Anmeldung, bzw. Bewerbung ist ein Vertragsabschluss. Mit ihr stimmen die Bewerber*innen und Teilnehmer*innen den AGB zu und erteilen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb vom ASPR gehörenden erforderlichen Vorgänge.

8.2    Das ASPR behandelt sämtliche persönlichen Angaben der Bewerber*innen und Teilnehmer*innen vertraulich. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, sofern dies nötig ist um Bewerber*innen für eine Teilnahme auszuwählen. Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer*innen ein, dass personenbezogene Daten (Anrede, Vor- u. Zuname, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Geb. Datum), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die jeweilige Bewerbung, bzw. Teilnahme und die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen.

8.3    Sollten sich die persönlichen Daten der Teilnehmer*innen geändert haben oder diese keine weiteren Informationen vom ASPR erhalten wollen, kann dies per E-Mail, Fax oder telefonisch bekannt gegeben werden. 

8.4    Persönliche Daten der Teilnehmer*innen werden nur in dem für das ASPR unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des ASPR erforderlich ist.

8.5    Die Teilnehmer*innen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung für die Weiterleitung von Daten an Dritte (Förderstellen), sofern dies aufgrund von ihnen in Anspruch genommenen Förderungen erforderlich ist.


9. Urheberrecht

9.1    Die Inhalte der zur Verfügung gestellten Skripten, Unterlagen und Materialien sind ausschließlich für die persönliche Verwendung der Teilnehmer*innen bestimmt. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übersetzung, Verarbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form –, ohne Zustimmung der Urheber*innen ist untersagt.

9.2    Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den Benutzer*innen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung ganzer Bücher oder Zeitschriften sowie das Kopieren audiovisueller Medien sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

9.3    Das ASPR behält sich das Recht vor, die Benutzer*innen-Konten von Teilnehmer*innen, die vorsätzlich und/oder wissentlich Urheberrechte und/oder andere Schutzrechte verletzen, zu sperren oder zu löschen.

9.4    Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen das ASPR aus Verstößen gegen das Urheberrecht, diese schad- und klaglos zu halten.


10. Ton-, Film- und Fotoaufnahmen

10.1    Die Teilnehmer*innen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass während des Besuchs von Veranstaltungen, bzw. Trainingskursen des ASPR Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden dürfen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Angebote vom ASPR gemachten Aufnahmen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet und veröffentlicht werden darf.

10.2    Teilnehmer*innen, die nicht in Ton-, Film- und Fotoaufnahmen erscheinen möchten, haben dies ausdrücklich im Vorfeld der Veranstaltung, bzw. des Trainingskurses zu kommunizieren. Das ASPR wird dementsprechend die Aufnahmen so organisieren, dass diesem Wunsch nachgekommen werden kann. 


11. Hausordnung und Gebührenordnung

11.1    Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die ASPR Hausordnung einzuhalten und nehmen zur Kenntnis, dass jeder Teilnahme die Gebührenordnung des ASPR, in der jeweils geltenden Fassung, zugrunde liegt.


12. Rechtsform

12.1    Das ASPR ist ein gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Stadtschlaining und der Geschäftsanschrift 7461 Stadtschlaining, Rochusplatz 1, eingetragen im österreichischen Zentralen Vereinsregister unter ZVR 074731184.


13. Recht und Gerichtsstand

13.1    Diese Vereinbarung untersteht materiellem österreichischem Recht.

13.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit nicht § 14 KSchG etwas Abweichendes vorsieht – das für Stadtschlaining sachlich zuständige Gericht.


ASPR, Dezember 2020